Große Ehre für Rostocker Polarforscher

Prof. Dr. Ulf Karsten, Institut für Biowissenschaften, wurde am 30.9.2015 durch den Staatssekretär Jochen Flasbarth im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, für 3 Jahre zum ständigen Mitglied der unabhängigen Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger zur Beurteilung der Umweltauswirkungen von Forschungstätigkeiten in der Antarktis berufen. Seit über 25 Jahren forscht Prof. Karsten über Algen in den marinen und terrestrischen Polargebieten, und seit einem Jahr ist er als Gesamtkoordinator des hoch angesehenen DFG-Schwerpunktprogramms (SPP) 1158 „Antarktisforschung“ an der Universität Rostock tätig. In dieser Funktion werden durch Prof. Karsten und seine Koordinationsassistentin Dr. Julia Regnery neue Antragsteller/innen hinsichtlich formaler und logistischer Fragen zu Forschungsarbeiten in den Polargebieten beraten und unterstützt.

Das Fundament zum Schutz der Antarktis ist der Antarktis-Vertrag, der von der Bundesrepublik Deutschland 1979 ratifiziert wurde. In ihm manifestiert sich das Interesse, die Antarktis für alle Zeiten ausschließlich friedlich zu nutzen. Mit dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4.Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag (Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz) wurden als Ziele der umfassende Schutz der antarktischen Umwelt und der abhängigen und verbundenen Ökosysteme sowie die Bewahrung der Antarktis als ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat festgelegt. Dadurch sind alle Tätigkeiten in der Antarktis, die in der Bundesrepublik Deutschland organisiert werden oder von ihrem Hoheitsgebiet ausgehen, unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt. Das betrifft neben Forschungstätigkeiten auch touristische oder journalistische Aktivitäten in der Antarktis, die alle einer Genehmigung durch das Umweltbundesamt bedürfen.

Prof. Karsten und die weiteren Kommissionsmitglieder haben nun die Aufgabe, Tätigkeiten der wissenschaftlichen Forschung sowie zu ihrer Vorbereitung oder Durchführung dienende Tätigkeiten in der Antarktis bezüglich möglicher Gefährdungen der Umwelt zu beurteilen und das Umweltbundesamt diesbezüglich zu beraten. Die offizielle Berufung durch Staatssekretär Flasbarth und die konstituierende Sitzung der neuen Kommission fand am 27.11.15 im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Berlin im Beisein von Vertretern verschiedener Ministerien und des Umweltbundesamtes statt. Weitere Mitglieder der Kommission sind Prof. Vincent Janik, University of St Andrews, Prof. Heidrun Kopp, GEOMAR Kiel, Prof. Christine Erbe, Curtin University Perth, Prof. Pedro Martinez Arbizu, DZMB Wilhelmshaven, und Prof. Birgit Sattler Universität Innsbruck.


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